Antrag Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern an den Landrat LK Aurich

Igelverein Aurich e.V. ֍ Osterstr. 31 ֍ 26603 Aurich

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Per Email an: omeinen@landkreis-aurich.de & info@landkreis-aurich.de

z.H. Herrn Landrat Olaf Meinen

 

Aurich, 28.08.2025

 

-Antrag zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern im Landkreis Aurich.

 

Ich, die Unterzeichnerin, Kristina Martha Bruins, 1. Vorsitzende des Igelverein Aurich e.V. fordere im Namen aller Gründungsmitglieder* ein Nachtfahrverbot für alle automatisierten kabellosen Mähroboter und ähnliche Rasenmäher (im weiteren Mähroboter) täglich in der Zeit von 18.00 bis 08.00 Uhr auf allen öffentlichen und privaten Flächen zu erlassen. Ausgenommen hiervon ist die Inbetriebnahme von Mähroboter auf Rasenflächen auf Dächern und Rasenmährobotern, die nachweislich eine entsprechende Schutzsensorik, durch den Hersteller, vorweisen können.

(*Dieses Schreiben und die damit einhergehende Forderung wurde einstimmig von allen Gründungsmitgliedern des Igelverein Aurich e.V. angenommen: 2. Vorsitzender Jan Fuchs, Kassenwart Theodorus M.B. Bruins, Kassenprüferin Sarah Fuchs, Schriftführerin Anneliese Dehmeche, Herman Ihnen, Diedrich Kleen und Anke Fabricius.)

Rechtsgrundlage für die Forderung nach einem Fahrverbot in der Zeit von 18.00 – 08.00 Uhr ist § 3 Abs.2 i.V.m. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Gemäß § 3 Abs. 2BNsctSchG.

Mähroboter stellen eine große Gefahr für Kleinsäuger und Kleinlebewesen wie z.B. Reptilien und Amphibien dar. Hier wird insbesondere der Igel als Wildtier des Jahres 2024 benannt. Diese werden durch die Bundesartenschutzverordnung in Deutschland besonders geschützt. Sie dürfen daher nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.

Igel sind nachtaktiv und machen sich nach Einbruch der Dämmerung auf Futtersuche. Zudem handelt es sich nicht um Fluchttiere, weshalb sie sich zusammenrollen, wenn die Mähroboter in ihre Nähe kommen und erleiden daraufhin von den scharfen Klingen schlimme und in den meisten Fällen tödliche Verletzungen.

Zudem werden Mähroboter in den Abend- und Nachtstunden in logischer Konsequenz ohne Aufsicht eingesetzt, sodass die Gefährdung von Tieren nicht erkannt werden kann. Mähroboter können derzeit mit der verbauten Sensorik eine Verletzung bzw. Tötung von Tieren nicht in Gänze ausschließen, da die Sensorik nicht für das Erkennen von Kleinsäugern sowie Kleinlebewesen ausgelegt ist.

Für den Igel ist darauf hinzuweisen, dass der westeuropäische Igel (Erinaceus europaeus), auch Braunbrustigel genannt, seit Oktober 2024 auf der Roten Liste der IUCN als “potenziell gefährdet” gelistet ist. Das bedeutet, dass die Population des Igels in Europa stark zurückgeht und ein erhöhtes Risiko besteht, dass er in Zukunft vom Aussterben bedroht sein könnte.

Es gibt derzeit am Markt keine Mähroboter, die insbesondere dem Igel nachweislich keinen Schaden zufügen. Siehe dazu auch die beigefügten Testergebnisse der Stiftung Warentest. Das Leibnitz Institut in Berlin, in Person Dr. Anne Berger, setzt sich für die Einführung eines Crash-Tests ein, damit die Hersteller solcher Modelle diese zertifizieren können. Bis es so weit ist, wird es noch dauern und die Hersteller haben aktuell keinen Zwang, dafür zu sorgen, dass Igel und andere Kleinlebewesen bei einem Kontakt mit einem Mähroboter nicht zu Schaden kommen.

Zum Schutze der Igel werden sowohl Landes-, als auch Bundesweit in den Landkreisen und Kommunen, Anträge auf ein Nachtfahrverbot für Mähroboter eingereicht. Diese Anträge werden teilweise umgesetzt. Jeder Landkreis, jede Kommune, regelt die Umsetzung individuell, je nach Zuständigkeit kann Allgemeinverfügung, bzw. eine Verordnung erlassen werden.

Der Europäische Igel sowie alle einheimischen Säugetiere und Amphibien sind gemäß §7 Abs. 2 Nr. 13b bzw. c BNatSchG i.V. m. Anlage 1 Bundesartenschutzgesetzt besonders geschützt.

Als besonders geschützte Arten gelten die für sie artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1- 3 BNatSchG.

Deshalb fordere ich/wir ein Nachtfahrverbot zu erlassen um:

  1. a) Kleinsäuger und Kleinlebewesen zu schützen.
  2. b) Dem Aussterben der bedrohten Igel entgegenzuwirken.
  3. c) Eine verbindliche einheitliche Regelung für unsere Region zu schaffen.

Begründung:

Die Ursachen für den Bestandsrückgang sind vielfältig. Einer der gravierendsten Gründe für den Bestandsrückgang sind fehlende Insekten, welche die Hauptnahrungsgrundlage des Igels darstellen. Pestizideinsatz, Lichtverschmutzung und Lebensraumverlust sind in diesem Zusammenhang als Hauptursachen für das Insektensternen zu benennen.

Ein weiterer Grund ist der Rückgang geeigneter Lebensräume in freier Landschaft. Dort fehlen z.B. natürliche Hecken und Gebüsche, in denen die Tiere tagsüber schlafen, ihre Nester für den Winterschlaf bauen und ihre Jungtiere aufziehen können.

Gerade in Gärten werden Mähroboter eingesetzt, die eine sehr große Gefahrenquelle für zahlreiche kleine Wirbeltiere, insbesondere für den Igel darstellen. Jene können gravierende Schnittverletzungen bei Igeln verursachen, die größtenteils zum Tode führen. Die verletzten Tiere haben meist eine sehr lange und erhebliche Leidenszeit. Da Mähroboter autonom agieren und dabei sehr geräuscharm sind, werden sie häufig auch in der Nacht in Betrieb genommen. Dies stellt eine enorme Gefahr für Igel dar, da die besonders geschützten Tiere nachts nach Nahrung suchen und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchten, sondern sich zum Schutz einrollen. Hierbei werden die allermeisten Igel überrollt und schwer verletzt oder getötet.

Besitzer der Mähroboter haben dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inbetriebnahme keine Gefahr für Igel und andere Wirbeltiere entsteht. Verletzen oder töten Mähroboter Igel und andere Wirbeltiere, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. Bundesnaturschutzgesetzt. Entsprechend sollte das Betriebsverbot ausgesprochen werden!

Da sich das Verbot der Inbetriebnahme lediglich auf die Abend-, Nacht- und Morgenzeiten bezieht, stellt dies keine unverhältnismäßige Einschränkung für die Nutzung der Mähroboter dar. Bei einem solchem Verbot handelt es sich um eine zumutbare Einschränkung und ist als Schutzmaßnahme für Igel angemessen.

Ich hoffe auf eine positive Entscheidung Ihrerseits und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Kristina Martha Bruins

1. Vorsitzende Igelverein Aurich e.V.

 

 

 

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